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Ausbildung

Wiederaufnahme des Trainings im Monte Mare

Veröffentlicht: 23.07.2021
Autor: Anna Hintzen

Für unser Schwimmtraining gilt die 2G-Regel (Geimpft, Genesen).Nachweis für alle Schwimmer*innen erst ab der Altersklasse 17/18 erforderlich (ab 16 Jahren)*

Bitte bringt einen entsprechenden Nachweis mit und zeigt diesen am Vereinseingang unaufgefordert vor. Der Nachweis wird mit der CovPassCheck-App die vom Robert Koch-Institut auf seine Gültigkeit kontrolliert.
* Eltern von Kindern der Anfängerkurse benötigen ebenfalls einen 2G-Regel entsprechenden Nachweis, wenn sie ihr Kind bis in die Umkleide begleiten möchten.

Wir appellieren weiterhin an Euch bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben und Euch über die Entschuldigungsmöglichkeiten auf unserer Homepage für das Training zu entschuldigen. Solltet Ihr/Euer Kind im Anschluss an das Training positiv auf das Coronavirus getestet werden so bitten wir um eine kurze Info, um ggf. handeln zu können.

 


In unserem Hygienekonzept findet ihr alle wichtigen Regeln und weitere Informationen:

Hygienekonzept der DLRG Bedburg im Monte Mare Bedburg

 

Einlass ins Schwimmbad:

  • Es besteht eine Maskenpflicht. (medizinische Maske oder FFP2 Maske. Mit einer Stoffmaske ist kein Zutritt möglich.)
  • Am Eingang desinfizieren alle Schwimmerinnen und Schwimmer, sowie Ausbilder ihre Hände.
  • Die Schwimmerinnen und Schwimmer werden von ihren Eltern am Vereinseingang des Hallenbades abgeben. Hier werden sie von einem Ausbilder der Ortsgruppe in Empfang genommen. Aufgrund der engen Räumlichkeiten können Eltern ihre Kinder nicht in das Gebäude begleiten. Kinder und Eltern tragen einen medizinischen Mund - Nasenschutz. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Eltern der Kinder aus den Anfängerkursen. Diese Eltern dürfen ihre Kinder beim Umziehen in der Umkleide begleiten und unterstützen. Es gilt die Maskenpflicht (Zutritt ist nur möglich mit einem medizinischen Mund – Nasenschutz oder einer FFP2- Maske) und die 2G- Regel (getestet, geimpft Nachweis bei Badeintritt bitte vorlegen).
  • Ab der Altersklasse 17/18 und Offen (ab 16 Jahren) gilt die 2G – Regel. Dies bedeutet alle Schwimmerinnen und Schwimmer müssen einen Nachweis über eine Corona-Impfung oder Genesung vorlegen. Diese Nachweise werden beim Einlass ins Bad mit der CovPassCheck-App vom Robert Koch-Institut auf seine Gültigkeit kontrolliert. Ohne einen Nachweis ist kein Einlass möglich.
  • Beim Betreten des Schwimmbades muss dauerhaft auf den Mindestabstand von 1,50m geachtet werden.
  • Die Schwimmerinnen und Schwimmer gehen durch die Duschen in die Schwimmhalle. Alle Schwimmerinnen und Schwimmer duschen sich ab. Dann setzen sie sich unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,50m auf die Wärmebank und warten dort bis die Trainer sie zu ihren Bahnen aufrufen.

 

Durchführung Training:

  • Das Training findest auf Einzelbahnen statt. Die Gruppengröße wird unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen festgelegt. Während der Durchführung des Trainings achten die Ausbilder auf die Abstandsregeln.
  • Während der Durchführung des Trainings besteht für die Ausbilder keine Maskenpflicht.
  • Die Schwimmerinnen und Schwimmer schwimmen auf Einzelbahnen.
  • Material: Das Material zur Unterstützung des Trainings wird durch die Ausbilder ausgegeben.

 

Auslass aus dem Schwimmbad nach Beendigung des Trainings:

  • Die Schwimmerinnen und Schwimmer verlassen die Schwimmhalle geordnet und nach Aufforderung der Ausbilder. Sie gehen hintereinander am Schwimmbecken in die Duschen.
  • Die Duschen sind für alle Schwimmerinnen und Schwimmer geöffnet und können benutzt werden. Hierbei sind die Abstandsregeln weiterhin zu beachten. Sonderregelung: Kinder aus den Anfängerkursen werden von Ausbildern in die Duschen begleitet, aber nicht beim Waschen unterstützt. Wir bitten daher alle Eltern vorab zu entscheiden, ob die Kinder sich selbstständig duschen können.
  • Die Schwimmerinnen und Schwimmer ziehen in den Sammelumkleiden den medizinischen Mund- Nasenschutz oder die FFP 2 – Maske an.

 

Weitere Rahmenregeln:

  • Wir bitten alle Schwimmerinnen und Schwimmer nur am Training teilzunehmen, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
  • Außerdem bitten wir alle Schwimmerinnen und Schwimmer jederzeit und selbstständig auf den Mindestabstand von 1,50m zu achten.
  • Zudem bitten wir alle Schwimmerinnen und Schwimmer die Inzidenzstufen/Coronaentwicklung zu beobachten. Bei Änderung der Inzidenzstufe/Coronasituation verändern sich auch die Regelungen für die Durchführung unseres Trainings. In diesem Falle erhalten alle Schwimmerinnen und Schwimmer eine E-Mail.
  • Anwesenheit und Entschuldigungen:
  • Die Ausbilder kontrollieren vor dem Beginn des Trainings die Anwesenheit und tragen diese in unser Datenbank-System ein, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.
  • Alle verhinderten Schwimmerinnen und Schwimmer müssen sich vor dem Training über das Entschuldigungsformular auf der Homepage entschuldigen

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